Kaufvertrag

AIREDALE-TERRIER-ZWINGER „VOM GOETSCHETAL“ (K.f.T. , VDH) Benita Brühl-Hanke,Am Floßgraben 18, 06712 Kretzschau OT Salsitz Telefon: 03441 -227740 oder 0173-4507138 www.1a-airedaleterrierzucht.de; info@1a-airedaleterrierzucht.de

Kaufvertrag

Zwischen dem Inhaber des Terrierzwingers “Vom Goetschetal“, Benita Brühl-Hanke,Am Floßgraben 18, 06712 Kretzschau OT Salsitz ,nachfolgend nur als „Verkäufer“ benannt, und

……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………nachfolgend nur als „Käufer“ benannt, wird folgender Kaufvertrag abgeschlossen:

Frau Brühl verkauft einen Hund der Rasse AIREDALE – TERRIER mit nachfolgenden eingetragenen Daten:

Name des Hundes: …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………..

Geschlecht:……………………………………………………………/ Wurfdatum:……………………………………………………..

Zuchtbuchnummer:……………………………………………../ Chipnummer:……………………………………………………

Vater:……………………………………………………………………..Mutter:……………………………………………………………….

Vorgenannter Käufer hat sich ordnungsgemäß ausgewiesen; seine zu leistende Unterschrift am Vertragsende ist rechtsverbindlich. Mit der Unterzeichnung dieses Kaufvertrages durch Verkäufer und Käufer geht gemäß §434 BGB und §90a BGB der Gefahrenübergang an den Käufer über. Bis zur Zahlung des vollständigen vereinbarten Kaufpreises bleibt jedoch der Hund im Eigentum des Verkäufers.

Vorgenannter Welpe stammt aus eigener Zucht „vom Goetschetal“. Er wurde entsprechend den anerkannten Richtlinien des KfT/VDH/FCI sorgsam und gewissenhaft aufgezogen. Die Paarung der Elterntiere erfolgte mit der Zielsetzung, in Gesundheit, Wesen und Anatomie korrekte Hunde zu züchten. Beim Welpenverkauf kann hierfür naturgemäß keine Garantie übernommen werden. Der vorgenannte vertraglich verkaufte Welpe wurde …x mit einem Breitbandspektrum – Anthelmithikum entwurmt und gemäß übergebenem Impfpass (SHPPiL) geimpft. Die nächste Impfung (SHPPiLT) hat zwingend nach ca. 4 Wochen zu erfolgen, um den sicheren Impfschutz zu erhalten. 

Der Welpe wurde vom Zuchtwart…………………………  abgenommen. Die Ausstellung ordnungsgemäßer Ahnentafeln ist befürwortet. Bei der Wurfabnahme wurden nachfolgend aufgeführte/ keine Mängel festgestellt:
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Diesbezüglich vereinbaren Käufer und Verkäufer:

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In beiderseitigem Einvernehmen wird die Gewährleistung entsprechend geltendem Recht auf 24 Monate festgelegt. In die Gewährleistung für den Hund sind Mängel nicht einbezogen, die 1) nach dem Stand der derzeitigen züchterischen und genetischen Kenntnisse nicht erkennbar und beeinflussbar sind, 2)bei Übergabe  bekannt gemacht und entsprechend  auch preislich geregelt wurden, 3)nach Abgabe des Hundes durch unsachgemäße Haltung, Behandlung, Fütterung und Pflege entstanden sind.  4)Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung an den Verkäufer sind die vermeintlichen aufgeführten pathologischen Erscheinungen und deren Ursachen seitens des Käufers nachweispflichtig. Sie sind vor Korrektur mit dem Züchter abzusprechen bzw. dem Züchter ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. 5) Die Verkäufer übernehmen keine Garantie für die Zucht – oder Ausstellungsfähigkeit des ausgewachsenen Hundes, auch nicht für die sportliche, ehrenamtliche oder berufliche Einsatzfähigkeit. 6) Die tierärztliche Untersuchung des Welpen zum Impftermin war ohne / mit Befund (siehe Mängel, oben). Sollten wider Erwarten Mängel im nachhinein bekannt werden, wird eine Wandlung vereinbart. Näheres auf seite 2 u. 3. des Kaufvertrages. Schadenersatzansprüche im Sinne des §437 Abs.3 BGB werden ausgeschlossen.

Der Käufer bescheinigt, den Hund besichtigt zu haben und versichert mit seiner Unterschrift, dass er ihm zum  Zeitpunkt der Übergabe in gesundheitlich einwandfreiem Zustand/ wie oben angegeben/ übergeben wurde. Somit kauft der käufer den Hund wie gesehen und verzichtet im Weiteren auf Mängeleinreden jeglicher Art. 

Mit der Unterschrift unter diesen Vertrag werden auch die auf Seite 2 und 3 folgenden Anlagen und die AGB von beiden Seiten ausdrücklich anerkannt und gegenseitig die Einhaltung zugesichert.

Salsitz, ……………………………………….                        Käufer…………………………………………………………………

Verkäufer……………………………………………………………

Seite 2: Anlagen zum Kaufvertrag Brühl –Hanke – _______________________

Käufer und Verkäufer erklären, dass nachfolgende Regelungen als „Vertragsbestandteil“ zum vorliegenden Kaufvertrag und in Erweiterung der Gewährleistungsregelungen anerkannt werden:

1. Der Käufer sichert die ordnungsgemäße und artgerechte Haltung des Hundes laut geltendem Tierschutzgesetz zu. Eine Kettenhaltung und reine Zwingerhaltung wird vertraglich ausgeschlossen.

2. Entsprechend seinen rassebedingten Bedürfnissen ist dem Hund täglich genügend Auslauf, Beschäftigung und Familienanschluss zu gewähren. Der Käufer ist vor dem Vertragsabschluss eingehend über rassespezifische Besonderheiten des Airedale – Terriers informiert worden und sichert dem Verkäufer artgerechte Pflege und Haltung zu, das betrifft insbesondere den Status als Familienhund sowie die Notwendigkeit von Konsequenz und Erziehung.

3. Der Käufer verpflichtet sich, am Hund auf eigene Kosten im Alter von 12 bis 16 Monaten eine HD – und ED- Röntgenuntersuchung vornehmen zu lassen. Erfolgt diese Untersuchung nicht, erlischt jeglicher auch erweiterter Gewährleistungsanspruch mit sofortiger Wirkung. Außerdem sichert der Käufer zu, bis mindestens Ende des ersten Lebensjahres keinen Futterwechsel (Herstellerwechsel) vorzunehmen. Er füttert das Futter der Firma Reico, um ernährungsbedingten Wachstumsstörungen vorzubeugen. Auch hier erlischt die Gewährleistung mit sofortiger Wirkung, sollte eigenmächtig ein Futterwechsel durchgeführt werden. Weiterhin verpflichtet sich der Käufer A) zur vom Tierarzt zeitlich vorgegebenen Impfung gegen (SHPPiL)T,   B ) zur Teilnahme an einer Nachzuchtbeurteilung im Alter von ein bis zwei Jahren, C ) zum Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung. D) Der Käufer verpflichtet sich, den gekauften Hund NICHT ohne KFT-Mitgliedschaft und Zuchtzulassung vom Verein zur Zucht außerhalb des Klubs einzusetzen. Sollte dies geschehen, wird eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Welpenpreises fällig.

  1. Der Käufer erklärt sich mit Haltungsüberprüfungen einverstanden. 5. Erkrankt der Hund ernsthaft innerhalb der Gewährleistungszeit, so ist der Züchter eingehend über die (pathologischen) Erscheinungen zu informieren. Soweit wie möglich sind in beiderseitigem Einvernehmen geeignete Maßnahmen festzulegen, um die Probleme zu beseitigen. Nach der Gewährleistung besteht weiterhin die Möglichkeit, Rat und Hilfe beim Züchter zu bekommen. 6. Gleiches wie unter 5) erfolgt, wenn der Hund aufgrund physischer gesundheitlicher Probleme nicht in der Lage ist, problemlos mit den Anforderungen des Halters zurechtzukommen, oder ernsthafte Haltungs- und/ oder Erziehungsprobleme auftreten sollten. 7. Ein Verkauf des Hundes an andere Personen ist nur in Abstimmung mit dem Züchter zulässig, wobei Übereinstimmung darüber besteht, dass hierbei darauf geachtet wird, dass der Hund in verantwortungsbewusste Hände kommt. Hier fungiert der Züchter gern als Vermittler. 8. Für den Fall eines notwendig werdenden Besitzerwechsels des Hundes steht dem Züchter ein Wiederkaufsrecht innerhalb einer Erklärungsfrist von zwei Wochen zu. Bei körperlicher und geistiger Unversehrtheit des Hundes erstattet der Züchter den Welpenpreis während der ersten sechs Lebensmonate, bis 2 Jahre zu Euro 450,- bis Welpenpreis, bis zu acht Jahren zu Euro 450,- bis 200,- und ab acht Jahren zu einer Schutzgebühr von Euro: maximal 200. Sollte der zu verkaufende Hund erfolgreich im Hundesport und/oder auf Zuchtschauen sein, ist der Wiederkaufpreis Verhandlungsbasis, jedoch ab 8 Jahre die o.g. Schutzgebühr. Vermittelt der Züchter den Weiterverkauf und nimmt den Hund dafür zurück, ohne sein Wiederkaufsrecht in Anspruch zu nehmen, so wird dem Erstbesitzer der o.g. Preis abzüglich der bis zum erneuten Verkauf entstandenen Kosten nach Verkauf des Hundes erstattet.

Bei Nichteinhaltung dieser im Kaufvertrag festgesetzten Verpflichtungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe des Welpenpreises anerkannt und bei Feststellung des Vertragsbruches fällig bzw. der Züchter nutzt die Möglichkeit, den Hund unentgeltlich zurückzunehmen. Dies gilt insbesondere bei unsachgemäßer Haltung des Hundes • ausschließlich im Zwinger oder an der Kette • bei körperlicher und/oder seelischer Vergewaltigung, fehlender Pflege • bei Vernachlässigung des Hundes durch den / die Hundehalter.

Seite 3: Anlagen zum Kaufvertrag Brühl- Hanke – _____________________

Der Züchter verpflichtet sich ,

-dem Käufer immer beratend zur Seite zu stehen, -Lösungen für Probleme zu bieten, -den Hund einmal im Alter von 5 bis 6 Monaten kostenlos zu trimmen und Zahnstellung, Hoden, Ohren usw. zu kontrollieren. Dabei wird dem Käufer die Ahnentafel vorgelegt und eine Kopie ausgehändigt. Die Ahnentafel wird bei der Nachzuchtbeurteilung übergeben. Sollte der Terrierclub noch keine Ahnentafel ausgestellt haben (dauert manchmal bis 6 Monate), wird der Käufer darüber informiert.

Kauft der Käufer beim gleichen Züchter nach, verringert sich der aktuelle Welpenpreis auf den für den ersten Hund bezahlten Welpenpreis.

Sollte der Hund nachweisbar (Altersgrenze 2 Jahre) an HD D oder E leiden und deshalb eingeschläfert werden, hat der Käufer Anspruch auf einen anderen Welpen des gleichen Züchters zum Preis von EUR 200,- oder Erstattung eines Verlustpreises von 800€. Das Gleiche gilt bei Krebsleiden und erblich/ organisch bedingtem Tod des Tieres vor dem vollendeten 2. Lebensjahr. Bei von Krebsleiden erlösten Tieren  und bei erblich/ organisch bedingtem Tod des Tieres vor dem vollendeten 6. Lebensjahr hat der Käufer Anspruch auf ein Tier desselben Züchters zu einem Festpreis von 600€.  Dies ist ein Entgegenkommen des Züchters, jedoch kein Schuldeingeständnis.

Diese Regelungen gelten lebenslang für das gesamte Hundeleben.

Salsitz, ……………………..Käufer…………………………………….. Verkäufer…………………………………………………..

Allgemeine Geschäfts – und Lieferbedingungen

  1. Umfang der Lieferung/ Leistung Für den Umfang der Lieferung und Leistung sind die beidseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend> Vorvertrag/Kaufvertrag. Haltungs – und Pflegehinweise werden insoweit mitgegeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Für die Lieferung und Leistung gelten die allgemeinen Richtlinien und Empfehlungen des VDH. Abweichungen sind zulässig, soweit das gleiche oder erforderliche Zuchtergebnis erreicht wird. Lieferungen werden in Form persönlicher Übergabe durch Abholung durchgeführt. Kosten für den Transport/ Versand/ Übergabe gehen zu Lasten des Käufers. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich und von beiden Vertragsparteien unterzeichnet sind.
  2. Preise Die Verkaufspreise orientieren sich an den zu erwartenden Aufwendungen und den zur Zeit ortsüblichen allgemein gültigen Preisen dieser Rasse.
  3. Eigentumsvorbehalt Die Ware (der Welpe) bleibt Eigentum des Züchters bis zur vollständigen Bezahlung laut geschlossenem Kaufvertrag. Erfolgt die Zahlung auf elektronischem Wege, gilt sie erst dann als vollständig abgegolten, wenn der Zahlungsbetrag auf ausgewiesenem Konto sichtbar erscheint.
  4. Zahlungsbedingungen Die Zahlungen sind zu leisten frei Zahlstelle des Lieferers; gemäß Vereinbarung lt. Vertrag.
  5. Fristen für Lieferungen und Leistungen Hinsichtlich der Frist für die Lieferung/Leistung kann aufgrund der artspezifischen Gegebenheit (Zucht und Verkauf lebender Tiere) keine zwingende Fristvereinbarung getroffen werden. Die Ware wird frühestens nach der achten Lebenswoche, wenigstens nach der Wurfabnahme durch den Zuchtwart, geliefert. Die Fristen der Lieferung sind abhängig von Alter der Ware, Zuchtbestimmungen und Gesundheit. Sind all diese Voraussetzungen geklärt, kann ein Liefertermin vereinbart werden. Eine Nichteinhaltung der Lieferungsfrist durch den Züchter aufgrund nicht vorhersehbarer Ereignisse, z.B. amtsveterinärmedizinischer (Quarantäne-) Bestimmungen, Erkrankung im Zwinger usw. führen zu keiner Vertragsstrafe für den Züchter. Die Auslieferungsfrist verlängert sich nach Ereignis. Der Käufer verpflichtet sich, auch nach einem solchen Ereignis, die bestellte Ware abzunehmen.

Wird allerdings die Lieferung von Seiten des Käufers verzögert, so kann, beginnend mit dem Tag der eigentlichen Auslieferung, ein Vorhaltegeld entsprechend der angefallenen Kosten vom Besteller verlangt werden.

  1. Gefahrenübergang Die Gefahr des Kaufgutes geht nach Unterzeichnung des Kaufvertrages an den Besteller/Käufer über, in Verbindung mit der Herausgabe des Hundes an den Käufer. Der Besteller bestätigt im Kaufvertrag vorhandene oder keine Mängel mit seiner Unterschrift.
  2. Haftung für Mängel/ Gewährleistung

In Anpassung an das „neue Schuldrecht“ (01.02.2002) übernimmt der Züchter entsprechend den üblichen Gewährleistungszeiten Haftungen für aufgetretene Mängel, wenn der Besteller nachweist, dass diese Mängel vor der Abgabe der Welpen existiert haben oder genetisch/ vererbt sind. Die Nachweispflicht liegt beim Käufer. Der Verkäufer behält sich die Möglichkeit einer gutachterlichen Überprüfung vor. Nebenabreden/ Erweiterungen/ Ausschluss von Gewährleistung wird im Kaufvertrag näher bezeichnet.

  1. Verbindlichkeit des Vertrages

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkten in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten am Vertrag für eine Partei eine unzumutbare Härte darstellen würde. Beide Parteien sollten danach streben, den Vertrag gleichermaßen zu erfüllen.

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